Wir informieren Sie, dass der Gesetzgeber mit Art. 1, Abs. 448 bis 452 des Haushaltsgesetzes 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) eine Zusätzliche Steuergutschrift bestimmt für Unternehmen, die zwischen dem 18. November und dem 2. Dezember 2025 die ergänzende Mitteilung übermittelt haben, mit der sie die tatsächliche Realisierung von förderfähigen Investitionen bis zum 15. November 2025 bescheinigt haben ZES Unica Mezzogiorno.
Um diesen zusätzlichen Nutzen in Anspruch nehmen zu können, müssen die interessierten Unternehmen der Agentur für Einnahmen eine neue Mitteilung im Zeitraum zwischen dem 15. April und 15. Mai 2026, erklärend, dass nicht die Steuergutschrift “Transition 5.0” genutzt zu haben” in Bezug auf dieselben Investitionen.
Der neue zusätzliche Kredit:
- beträgt 14,6189% des Betrags des Steuergutschabens, der bereits über die vorherige ergänzende Mitteilung beantragt wurde, wodurch sich das zu beanspruchende Gesamtgut- auf ... beläuft 75%;
- als Hauptkredit kann er ausschließlich durch Verrechnung über das Formular F24 über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen (Entratel oder Fisconline) genutzt werden, im Zeitraum vom 26. Mai bis 31. Dezember 2026.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.