Wir informieren alle, dass das Register der wirtschaftlich Berechtigten derzeit noch ausgesetzt ist.
Tatsächlich hat der Staatsrat mit Beschluss Nr. 1851/2024 die Aussetzung der Wirksamkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Latium Nr. 6837/2024 angeordnet.
Daher bleibt die Einsichtnahme in die Daten und Informationen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer sowie die entsprechenden Zugangsanträge bis heute ausgesetzt, ebenso wie die Akkreditierung durch die zur Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden verpflichteten Personen.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.