Wir informieren, dass das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) die Vergünstigungen für die ZES Unica Mezzogiorno auf die Jahre 2026, 2027 und 2028 ausgedehnt hat.
Insbesondere sieht der neue Art. 16 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2023 einen Beitrag in Form einer Steuergutschrift, die ausschließlich zur Verrechnung genutzt werden kann, für Unternehmen vor, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2028 Investitionen in Produktionsanlagen tätigen, die in der Sonderwirtschaftszone für den Mezzogiorno (sog. ZES Unica Mezzogiorno) angesiedelt sind. Diese umfasst geförderte Gebiete in den Regionen Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien. Die Grenze für jedes Investitionsprojekt liegt bei mindestens 200.000,00 Euro und höchstens 100 Millionen Euro.
Insbesondere sind Investitionen förderfähig, die sich auf den Kauf von neuen Maschinen, Anlagen und verschiedenen Ausrüstungsgegenständen beziehen, die für bestehende Produktionsstätten bestimmt sind oder im Gebiet errichtet werden, auch mittels Leasingverträgen, sowie auf den Kauf von Grundstücken und den Erwerb, die Errichtung oder die Erweiterung von den Investitionen dienenden Immobilien. Der Wert von Grundstücken und Immobilien darf 50 Prozent des Gesamtwerts der geförderten Investition nicht überschreiten.
Zum Zwecke der Anerkennung der Vergünstigung müssen die begünstigten Unternehmen ihre Tätigkeit in den Anlagen, die sich in den geförderten Gebieten befinden und in denen die begünstigte Investition getätigt wurde, mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Investition selbst fortführen.
Der Kredit im Rahmen der zugewiesenen Ausgabenobergrenze wird für jede Region in der Fördergebietskarte 2022-2027 festgelegt, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
| Region | Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen |
| Abruzzen (Fördergebiete) | 35% | 25% | 15% |
| Basilikata | 50% | 40% | 30% |
| Kalabrien | 60% | 50% | 40% |
| Kampanien | 60% | 50% | 40% |
| Molise | 50% | 40% | 30% |
| Apulien | 60% | 50% | 40% |
| Sardinien | 50% | 40% | 30% |
| Sizilien | 60% | 50% | 40% |
Um den Steuerkredit für 2026 in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen erforderlich. zwischen dem 31. März 2026 und dem 30. Mai 2026 die die Höhe der ab dem 1. Januar 2026 entstandenen und voraussichtlich entstehenden förderfähigen Ausgaben angeben bis zum 31. Dezember 2026.
Es wird dann unter Androhung des Verfalls der Begünstigung notwendig sein, ein weiteres integrative Kommunikation zwischen dem 3. Januar 2027 und dem 17. Januar 2027 bestätigend, dass diese Investitionen bis zum 31. Dezember 2026 getätigt wurden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.