Wir erinnern daran, dass für Rechnungen für die Ausfuhr von Beni, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU, gilt die’Befreiung von der Stempelsteuer.
Die Stempelsteuer Nicht anwendbar, außerdem, auf den Rechnungen für MwSt-pflichtige Vorgänge.
Die Stempelsteuer ES GILT, auf den Rechnungen hingegen für:
- objektiv nicht steuerpflichtige internationale Dienstleistungen (Art. 8, 8-bis und 9 des Präsidialdekrets Nr. 633/1972), mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlich der Durchführung eines Warenexports dienen;
- nicht steuerpflichtige Umsätze im Zusammenhang mit Absichtserklärungen von gewerblichen Ausführern;
- von der Mehrwertsteuer ausgenommene/nicht mehrwertsteuerpflichtige Umsätze (darunter: Art. 2, 3, 4, 5 und 7 bis 7-octies des Präsidialdekrets Nr. 633/1972), einschließlich der Transaktionen, die von Pauschalsteuerpflichtigen in Anwendung des Gesetzes Nr. 190 von 2014 durchgeführt werden;
- mehrwertsteuerbefreite Umsätze gemäß Art. 10 des Präsidialdekrets Nr. 633/1972.
Die in den oben beschriebenen Fällen zu erhebende Stempelsteuer beträgt 2,00 Euro pro Rechnung, sofern der Rechnungsbetrag für das betreffende Geschäft den Betrag von 77,47.
I soggetti che emettono solo fatture in Papierform müssen die 2,00-Euro-Stempelmarke auf der Kopie der Rechnung für den Kunden anbringen, während diejenigen, die Rechnungen ausstellen elektronisch Sie müssen die im Quartal ausgestellten, der Stempelsteuer unterliegenden Rechnungen zusammenzählen und die Steuer mittels F24 unter Verwendung der folgenden Steuerkennzeichen abführen:
- 2521 – Imposta di bollo sulle fatture elettroniche – primo trimestre – scadenza entro il 31 Maggio di ogni anno;
- 2522 – Imposta di bollo sulle fatture elettroniche – secondo trimestre – scadenza entro il 30 Settembre di ogni anno;
- 2523 – Imposta di bollo sulle fatture elettroniche – terzo trimestre – scadenza entro il 30 Novembre di ogni anno;
- 2524 – Imposta di bollo sulle fatture elettroniche – quarto trimestre – scadenza entro il 31 Maggio di ogni anno.
Segnaliamo altresì che, in sede di emissione delle fatture elettroniche, se viene correttamente indicata nel documento la presenza del bollo, l’Agenzia delle Entrate mette a disposizione del contribuente, in modo automatico alla fine di ogni trimestre, il conteggio dell’imposta e l’automatica elaborazione del relativo modello F24.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.