Aufhebung der Regelung 398/91 ab dem 01.01.2026 für nicht anerkannte Vereinigungen, die keine ASDs und SSDs sind

Wir informieren alle Kunden, die in assoziativer Form organisiert sind, dass nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission mit deren Bürgschaft Ab dem 1. Januar 2026 ist die Steuerbegünstigung gemäß Gesetz 398/1991 (sog. “Regime 398”) für nicht eingetragene Vereine nicht mehr anwendbar, da die Bestimmungen in Titel X des Kodex des Dritten Sektors (D.Lgs. 117/2017) ab 2025 geändert werden., es sei denn, es handelt sich um ASD oder SSD, die die vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

Infolgedessen müssen diese Stellen ihr Einkommen entweder nach der Pauschalierung gemäß Artikel 145 des TUIR oder nach dem regulären Regime bestimmen.
Auf jeden Fall verfallen die vereinfachten IVA-Bestimmungen des Regime 398: die sich aus den ordentlichen Berechnungen ergebende fällige Mehrwertsteuer ist in voller Höhe zu zahlen, abzüglich eventueller Vorsteuer, und die jährliche Mehrwertsteuererklärung ist fristgerecht gemäß DPR 633/1972 einzureichen.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.