Quellensteuer auf Provisionen für Reisebüros und andere - Verlängerung

Mit der Pressemitteilung Nr. 25, die heute, am 27. Februar, um 15.50 Uhr veröffentlicht wurde, teilte das Finanzministerium mit, dass die Verpflichtung zur Anwendung der Quellensteuer auf Provisionen, die von Reise- und Tourismusagenturen sowie von Agenten, Vertretern und Maklern im See- und Luftverkehr und von Agenten und Kommissionären von Ölgesellschaften erhalten werden, durch eine in Kürze zu erlassende Verordnung auf den 1. Mai verschoben wird.

Die Verschiebung der Frist war notwendig, weil es für die in diesem Sektor tätigen Unternehmen schwierig war, ihre IT-Systeme für die Anwendung der Quellensteuer anzupassen.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.