Abwrack-Quietschies

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) eine erleichterte Definition von “Rottamazione-quinquies” vorsieht anvertraute Lasten an die Agenzia delle Entrate-Riscossione in dem Zeitraum 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2023.

Die folgenden Belastungen können auf vereinfachte Weise definiert werden:

  • Steuern die sich aus den Jahreserklärungen und den automatisierten und formellen Kontrollen gemäß Artikel 36-bis und 36-ter des Präsidialdekrets Nr. 600/73 (direkte Steuern) und Artikel 54-bis und 54-ter des Präsidialdekrets Nr. 633/72 (Mehrwertsteuer) ergeben;
  • Sozialversicherungsbeiträge an das INPS, mit Ausnahme derjenigen, die als Ergebnis einer Inspektion angefordert werden;
  • Verwaltungssanktionen für Verkehrsverstöße von den zuständigen staatlichen Verwaltungen (Präfekturen).

 

Der Antrag auf Verschrottung kann eingereicht werden bis 30. April 2026.

Diejenigen, die diese Maßnahme in Anspruch nehmen, können nur das geschuldete Kapital und die Kosten der Zustellung oder der Vollstreckung zahlen, mit Streichung von Strafen und Zinsen, Verzugszinsen und Inkassozuschlägen.

Es besteht die Möglichkeit, den im Rahmen des erleichterten Vergleichs fälligen Betrag alternativ zu zahlen:

  • in einer einzigen Tranche - bis zum 31. Juli 2026;
  • in höchstens 54 zweimonatlichen Raten, von denen die erste bis zum 31. Juli 2026 fällig ist, wobei die auf die erste Rate folgenden Raten mit 3% pro Jahr verzinst werden.

 

Bei Nichtzahlung oder unzureichender Zahlung der ersten oder einzigen Rate, zweier Raten (auch wenn sie nicht aufeinander folgen) oder der letzten Rate verfällt die Leistung.

Der Anwendungsbereich von Rottamazione-quinquies umfasst auch Lasten, die bereits unter diese Regelung fallen:

  • der ersten drei Amnestien oder des “Saldo e stralcio”, für die die Unwirksamkeit der erleichterten Definition aufgrund der Nichtzahlung oder nicht rechtzeitigen Zahlung der fälligen Beträge zu den Fälligkeitsterminen festgestellt wurde;
  • der Abwrackprämie oder der Rückübernahme in die Abwrackprämie, für die zum 30. September 2025 die Vorteile der Erleichterungsmaßnahme verloren gingen, da nicht alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Raten ordnungsgemäß gezahlt worden waren.

 

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.