Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 125 aus dem Jahr 2024 wurde die Richtlinie 2022/2464/EU zur Unternehmensberichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht in Italien umgesetzt.

Dieses Dokument enthält insbesondere die Informationen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfragen sowie seine Leistungen und Ergebnisse zu verstehen, und hebt die Unternehmensstrategien, die Rolle der Verwaltungsräte in dieser Frage und die Unternehmenspolitik hervor.

Die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts richtet sich nach der Unternehmensform, der Größe und dem Umfang der Geschäftstätigkeit.

Nachfolgend finden Sie ein Übersichtsdiagramm, in dem diejenigen Verpflichteten hervorgehoben werden, die mindestens 2 der 3 angegebenen Grenzwerte überschritten haben:

FIRMENFORMULAR UNTERNEHMENSGRÖSSE BEGRENZUNGEN (erstes Jahr oder zwei aufeinanderfolgende Jahre)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SPV);
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC);
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (SAPA);
  • Offene Handelsgesellschaft (SNC);
  • Kommanditgesellschaft (SAS)
GROSSUNTERNEHMEN Vermögen S.P: ≥ € 25.000.000
Umsatzerlöse: ≥ € 50.000.000
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: ≥ 250

KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN ZITAT

Vermögen S.P: ≥ 450.000 < 25.000.000
Umsätze: ≥ 900.000 < 50.000.000
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: ≥ 11 < 250

Auch die Unternehmen sind verpflichtet, dieser Verpflichtung nachzukommen Töchter der Gesellschaft Mütter Nichteuropäer oder von Gruppen außereuropäische Länder, die in den letzten beiden Geschäftsjahren auf Gruppen- (oder Einzel-) Ebene jeweils Nettoeinnahmen von mindestens 150 Mio. EUR im Gebiet der Europäischen Union erzielt haben.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.