Wir erinnern Sie daran, dass am kommenden 17. Februar die Frist für die Zahlung der vierten Rate des INPS-Beitrags für 2024 abläuft, und zwar bis zum natürliche Personen, die eine gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben und von denjenigen, die als Arbeitspartner von Personen- oder Kapitalgesellschaften (srl, s.r.l., spa, sapa und snc).
Die Verpflichtung gilt nicht für Aktionäre von Unternehmen, die eine industrielle Tätigkeit ausüben.
Was die Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften betrifft, die in der Gesellschaft als Teilhaber arbeiten und nicht im INPS Gestioni degli Artigiani e dei Commercianti eingetragen sind, so fordere ich sie auf, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, um ihre Stellung in der Gesellschaft zu prüfen und eine eventuell erforderliche Eintragung in einem der genannten INPS Gestioni vorzunehmen.
Die Zahlung kann telematisch über die vom INPS auf seiner Website bereitgestellte Code-Linie erfolgen.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.