Obligatorische Versicherung für Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse

Wie in Artikel 13 des Gesetzesdekrets 202/2024 (dem so genannten Decreto Milleproroghe) vorgesehen, wurde die Entscheidung auf die nächste Sitzung verschoben. 31. März 2025 die Verpflichtung für Unternehmen, sich gegen Naturkatastrophen zu versichern, wie im Haushaltsgesetz 2024 vorgesehen (Artikel 1, Absätze 101 bis 111 des Gesetzes 213/2023).

Die Verpflichtung betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Italien (ausgenommen landwirtschaftliche Unternehmen) und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die eine ständige Niederlassung in Italien haben, zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind gemäß Artikel 2188 des Zivilgesetzbuchs. Diese Unternehmen sind verpflichtet, Folgendes einzugehen bis 31. März 2025 eine Versicherungspolice, die Schäden abdeckt, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse(Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Überschwemmungen und Überflutungen), an Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen und industriellen und kommerziellen Ausrüstungen, die aus irgendeinem Grund bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit verwendet werden, mit Ausnahme derjenigen, die bereits durch einen ähnlichen Versicherungsschutz abgedeckt sind, auch wenn sie von anderen Personen als dem Unternehmer, der die Vermögenswerte nutzt, abgeschlossen wurden.

Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht erfolgt die Sanktion in Form des Verlusts des Zugangs zum Beiträge, Subventionen oder Erleichterungen finanzieller Art aus öffentlichen Mitteln, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit Unglücksfällen und Katastrophen bereitgestellt werden.

Die Vorschrift zielt darauf ab, in Italien ansässige Unternehmen im Falle von Katastrophenereignissen, die Schäden für die Bevölkerung, die Unternehmen selbst und die Infrastruktur verursachen können, wirtschaftlich zu entlasten, damit das Risiko solcher Ereignisse und die damit verbundenen Kosten nicht nur vom Staat, sondern auch von privaten Einrichtungen getragen werden.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.