Assicurazione obbligatoria per i danni da calamità naturali ed eventi catastrofali

Come previsto dall’art. 13 del D.L. 202/2024 (c.d. Decreto Milleproroghe), è stato rinviato al prossimo 31 Marzo 2025 l’obbligo di stipula di un’assicurazione contro le catastrofi naturali per le imprese, come disposto dalla Legge di Bilancio 2024 (art. 1, commi da 101 a 111, della L. 213/2023).

Die Verpflichtung betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Italien (ausgenommen landwirtschaftliche Unternehmen) und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die eine ständige Niederlassung in Italien haben, zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind ai sensi dell’articolo 2188 del codice civile. Tali imprese hanno l’obbligo di stipulare bis 31. März 2025 eine Versicherungspolice, die Schäden abdeckt, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse(Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Überschwemmungen und Überflutungen), an Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen und industriellen und kommerziellen Ausrüstungen, die aus irgendeinem Grund bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit verwendet werden, mit Ausnahme derjenigen, die bereits durch einen ähnlichen Versicherungsschutz abgedeckt sind, auch wenn sie von anderen Personen als dem Unternehmer, der die Vermögenswerte nutzt, abgeschlossen wurden.

Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht erfolgt die Sanktion in Form des Verlusts des Zugangs zum Beiträge, Subventionen oder Erleichterungen finanzieller Art aus öffentlichen Mitteln, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit Unglücksfällen und Katastrophen bereitgestellt werden.

La disposizione è finalizzata ad assicurare un ristoro economico alle imprese con sede in Italia in caso di eventi catastrofali, che possono generare danni alla popolazione, alle imprese stesse e alle infrastrutture, con l’obiettivo di porre il rischio di tali eventi ed i relativi costi non solo a carico dello Stato, ma anche di soggetti privati.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.