Mit Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 108/2024 wurde die Frist für die Zahlung der fünften Tranche des "Rottamazione-Quaters" gemäß Artikel 1, Absätze 231-252 des Gesetzes Nr. 197/2022, die am 31. Juli abgelaufen ist, auf den 15. September verschoben.
Die Agenzia delle Entrate Riscossione erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass Zahlungen, die innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der neuen Frist erfolgen, als rechtzeitig angesehen werden; da die Frist mit Feiertagen zusammenfällt, kann die Ratenzahlung also bis zum 23. September erfolgen.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, gehen die Vorteile des erleichterten Vergleichs bei Nichtzahlung oder Zahlung nach Ablauf der Nachfrist verloren.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Mehr lesen/Facilitated Definition" des Portals der Agenzia delle Entrate Riscossione: www.agenziaentrateriscossione.gov.it
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.