Trockenvermietung auch für an Unternehmen vermietete Wohnimmobilien

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Kassationsgerichtshof dem Vermieter einer "privaten" natürlichen Person die bisher ausgeschlossene Möglichkeit zugestanden hat, sich für die so genannte "cedolare secca" zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn der Mietvertrag mit dem Mieter/Pächter in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit/selbständigen Tätigkeit geschlossen wird, unter der Voraussetzung, dass die Wohnnutzung der Immobilie respektiert wird.

In Bezug auf bereits abgeschlossene Verträge ist darauf hinzuweisen, dass die "cedolare secca" für spätere Vertragsrenten angewendet werden kann, indem die Option innerhalb der Frist für die Zahlung der jährlichen Zulassungssteuer (30 Tage nach Ablauf der Rente) ausgeübt wird, während für neue Verträge die Option als Vertragsklausel eingefügt oder dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden kann.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Anwendung für die telematische Eintragung des Mietvertrags auf der Website der Agenzia delle Entrate die Anwendung des cedolare secca in den fraglichen Fällen derzeit nicht zulässt; daher ist ein Eingreifen der Agenzia delle Entrate erforderlich, um die Diagnose zu aktualisieren, die die Zusammenstellung des Formulars vor seiner Übermittlung überprüft.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.