Diejenigen, die Intra-EG-Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen durchführen, werden daran erinnert, bei der Rechnungsstellung äußerste Sorgfalt walten zu lassen. Zunächst einmal muss bei jedem Vorgang geprüft werden, ob Folgendes zutrifft BEIDE die folgenden Bedingungen:
dass der Kunde eine Mehrwertsteuernummer in einem EG-Land hat, das offensichtlich nicht Italien ist, und im MIAS registriert ist.
Ist keine dieser beiden Bedingungen erfüllt, muss der Umsatz in Italien der Mehrwertsteuer unterliegen.
Dann wird festgelegt, dass bei Lieferungen von Gegenständen innerhalb der EG:
- die Waren müssen stets von den folgenden Angaben begleitet sein CMR (internationaler Frachtbrief), um Probleme mit den Steuerbehörden zu vermeiden, sowohl während des Transports als auch nach dem Transport, bei Kontrollen oder Steuerprüfungen;
- es ist unbedingt zu empfehlen, die Zahlung für solche Überweisungen ausschließlich über das Bank- oder Postsystem zu erhalten und von den Erhalt von Barzahlungen unbedingt vermeiden.
Denjenigen, die Intra-EG-Geschäfte tätigen, wird empfohlen, im Hinblick auf mögliche künftige Kontrollen durch die Steuerbehörde eine Akte zu führen, die Folgendes enthält für jeden Vorgang von:
- Verkaufsrechnung;
- CMR;
- Kopie der Seite des Kontoauszugs, auf der der Einzug verzeichnet ist;
- möglicherweise DDT;
- jede Quittung des Spediteurs oder Transporteurs;
- jede Erklärung des Käufers, dass die Waren geliefert worden sind;
- jede Erklärung des Käufers, dass die Rechnung bezahlt worden ist;
- andere Bankunterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Preis eingezogen wurde.
Die unter den Nummern 1, 2 und 3 genannten Dokumente sind unerlässlichDie unter den Nummern 4, 5, 6, 7 und 8 genannten Dokumente sind zwar nützlich, aber nicht unerlässlich.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.