Neue Pflichtversicherung für Schäden, die durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse verursacht werden

Am 27. Februar dieses Jahres wurde im Amtsblatt der Ministerialerlass Nr. 18/2025 veröffentlicht, mit dem die im Haushaltsgesetz 2024 (Artikel 1, Absätze 101 bis 111 des Gesetzes 213/2023) vorgesehene Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen für Unternehmen gegen Unglücksfälle und Katastrophen umgesetzt wird.

Die Verpflichtung betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Italien (ausgenommen landwirtschaftliche Unternehmen) und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die eine ständige Niederlassung in Italien haben, zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind gemäß Artikel 2188 des Zivilgesetzbuches.

Diese Unternehmen sind verpflichtet bis 31. März 2025 eine Versicherungspolice, die Schäden abdeckt, die unmittelbar durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse(Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Überschwemmungen und Überflutungen), an Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen und industriellen und kommerziellen Ausrüstungen, die aus irgendeinem Grund bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit verwendet werden, mit Ausnahme derjenigen, die bereits durch einen ähnlichen Versicherungsschutz abgedeckt sind, auch wenn sie von anderen Personen als dem Unternehmer, der die Vermögenswerte nutzt, abgeschlossen wurden.

Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht erfolgt die Sanktion in Form des Verlusts des Zugangs zum Beiträge, Subventionen oder Erleichterungen finanzieller Art aus öffentlichen Mitteln, einschließlich solcher, die im Zusammenhang mit Unglücksfällen und Katastrophen bereitgestellt werden.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.