Steuergutschrift für den Erwerb von Investitionsgütern

Das Haushaltsgesetz 2021 (Gesetz Nr. 178 vom 30.12.2020) hat einige Erweiterungen und Änderungen durch nachfolgende Finanzgesetze erfahren, um weiterhin Anreize für Investitionen in Investitionsgüter zu schaffen und den technologischen Wandel der Unternehmen zu fördern.

Die Erleichterung besteht in einer Steuergutschrift in Höhe der getätigten Investitionen, die mit anderen Steuern und Abgaben im Formular F24 verrechnet werden kann.

Dokumentarische Verpflichtungen: Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, müssen unter Androhung des Entzugs der Vergünstigung geeignete Unterlagen aufbewahrt werden, die die tatsächliche Entstehung und die korrekte Ermittlung der förderfähigen Kosten belegen. Rechnungen und andere Unterlagen müssen unbedingt einen ausdrücklichen Verweis auf die betreffende Rechtsvorschrift enthalten. Nur für Industrie 4.0-Anlagen ist auch ein technisches Gutachten erforderlich (oder eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters für Anlagen, die nicht mehr als 300.000,00 Euro kosten).

Begünstigte: Alle in Italien ansässigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Produktionssektor oder ihrer Größe, können den Kredit in Anspruch nehmen, auch Betriebsstätten von Nichtansässigen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in freiwilliger Liquidation, Konkurs, Zwangsliquidation und Vergleich mit Gläubigern befinden, ohne dass die Geschäftstätigkeit fortgeführt wird.

Vermögen, das der Begünstigung unterliegt: Die beihilfefähigen Investitionen betreffen: Gewöhnliche materielle und immaterielle Vermögenswerte; materielle Vermögenswerte 4.0 gemäß Anhang A von L.232/2016; immaterielle Vermögenswerte 4.0 gemäß Anhang B von L.232/2016.

Zeitraum der Anwendung: Für Investitionen in Umlaufvermögen wird die Erleichterung bis zum 31.12.2022 gewährt, während für Investitionen in Investitionsgüter 4.0 die Frist bis zum 31.12.2025 verlängert wird.

Modalitäten der Verwendung: Die Steuergutschrift kann nur durch Aufrechnung im Formular F24 in drei gleichen Jahresraten oder in einer einzigen Jahresrate in Anspruch genommen werden. Für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift wurden spezifische Steuercodes festgelegt, die nach der Art der Investition unterschieden werden: 6935 für Investitionen in gewöhnliche Investitionsgüter; 6936 für Investitionen in Investitionsgüter 4.0 (Anhang A); 6937 für Investitionen in Investitionsgüter 4.0 (Anhang B).

Ab dem 18.05.2024 ist es nur noch für Investitionen in Investitionsgüter 4.0 erforderlich, eine Mitteilung auf der GSE-Website zu senden, um die Steuergutschrift zu nutzen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den Ablauf der Veranstaltung.

GEWÖHNLICHE INVESTITIONSGÜTER

Zeitraum ab 16/11/2020

bis 31/12/2021

Gewöhnliche materielle Güter

10% der Kosten (MAX € 2 Millionen)

Gewöhnliche immaterielle Vermögenswerte

10% der Kosten (MAX 1 Million €)

Zeitraum ab 01/01/2022

bis 31/12/2022

Gewöhnliche materielle Güter

6% der Kosten (MAX € 2 Millionen)

Gewöhnliche immaterielle Vermögenswerte

6% der Kosten (MAX 1 Million €)

INVESTITIONSGÜTER 4,0

Materielle Güter Anhang A

Zeitraum ab 16/11/2020

bis 31/12/2021

50% der Kosten (MAX 2,5 Mio. €)

30% der Kosten (zwischen 2,5 und 10 Millionen €)

10% der Kosten (zwischen 10 und 20 Millionen €)


Zeitraum ab 01/01/2022

bis 31/12/2022

 

40% der Kosten (MAX 2,5 Mio. €)

20% der Kosten (zwischen 2,5 und 10 Millionen €)

10% der Kosten (zwischen 10 und 20 Millionen €)

Zeitraum ab 01/01/2023

bis 31/12/2025

 

20% der Kosten (MAX 2,5 Mio. €)

10% der Kosten (zwischen 2,5 und 10 Millionen €)

5% der Kosten (zwischen 10 und 20 Millionen €)

5% der Kosten (zwischen 10 und 50 Mio. EUR im NRP enthalten)

Materielle Güter Anhang B

Zeitraum ab 16/11/2020

bis 31/12/2021

20% der Kosten (MAX 1 Million €)

Zeitraum ab 01/01/2022

bis 31/12/2022

50% der Kosten (MAX 1 Million €)

Zeitraum ab 01/01/2023
bis 31/12/2023

20% der Kosten (MAX 1 Million €)

Zeitraum ab 01/01/2024
bis 31/12/2024

15% der Kosten (MAX 1 Million €)

Zeitraum ab 01/01/2025
bis 31/12/2025

10% der Kosten (MAX 1 Million €)

 Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.