Der Kassationsgerichtshof hat in seinem Urteil Nr. 8995 vom 27.02.2018 entschieden, dass der Liquidator eines Unternehmens nur dann zivil- und strafrechtlich auch mit seinem eigenen Vermögen haftet, wenn er vorsätzlich keine Steuern gezahlt hat und das Vermögen des Unternehmens veruntreut und anderen Zwecken zugeführt hat,
einschließlich der Hypothese einer Zahlung unter Missachtung der von der Rechtsordnung vorgesehenen Hierarchie, indem andere Zahlungen wie z. B. die Abtretung von Vermögenswerten an Aktionäre oder die Zahlung anderer nachrangiger Schulden vor die Zahlung von Steuern gestellt werden.