Mit dem Gesetzesdekret Nr. 81 vom 12/06/2025 wurde das Folgende neu vorgeschlagen, und zwar in einer Art und Weise, die der der ersten Ausgabe sehr ähnlich ist und die in dem nachstehenden Rundschreiben vom 18. November 2024 dargestellt wird Zweijährliche Präventivvereinbarung für die Steuerjahre 2025 und 2026 et seq.
Diejenigen, die sich für die Anwendung des CPB für die Jahre 2025-2026 entscheiden, haben auch die Möglichkeit, sich dem besondere Reue (eine Art "Steuerschild"), das es dem Regulierung der Annuitäten von 2019 bis 2023mit Schutz vor Veranlagungen für diese Steuerzeiträume durch Zahlung einer reduzierten Ersatzsteuer.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.