Infolge der Bestimmungen von Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 39 vom 31.03.2025 wurde die Pflicht zum Abschluss einer Pflichtversicherung für Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse aufgeschoben:
- für mittlere Unternehmen: bis zum 1. Oktober 2025;
- für Klein- und Kleinstunternehmen: bis 31. Dezember 2025.
Die Größe von Unternehmen wird durch die EU-Richtlinie 2023/2775 definiert, auf die im gleichen Gesetzesdekret Bezug genommen wird:
ABMESSUNGEN | LIMITS |
Kleinstunternehmen | Bilanzsumme: bis zu 450.000 Euro Nettoeinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen: bis zu 900.000 Euro Durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: bis zu 10 |
Kleine Unternehmen | Bilanzsumme: bis zu 5 Millionen Euro Nettoeinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen: bis zu 10 Millionen Euro Durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: bis zu 50 |
Mittelständische Unternehmen | Bilanzsumme: bis zu 25 Millionen Euro Nettoeinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen: bis zu 50 Millionen Euro Durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: bis zu 250 |
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.