Pflichtversicherung für Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse - Verlängerung

Infolge der Bestimmungen von Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 39 vom 31.03.2025 wurde die Pflicht zum Abschluss einer Pflichtversicherung für Schäden durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse aufgeschoben:

  • für mittlere Unternehmen: bis zum 1. Oktober 2025;
  • für Klein- und Kleinstunternehmen: bis 31. Dezember 2025.

Die Größe von Unternehmen wird durch die EU-Richtlinie 2023/2775 definiert, auf die im gleichen Gesetzesdekret Bezug genommen wird:

ABMESSUNGEN LIMITS
Kleinstunternehmen Bilanzsumme: bis zu 450.000 Euro
Nettoeinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen: bis zu 900.000 Euro
Durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: bis zu 10
Kleine Unternehmen Bilanzsumme: bis zu 5 Millionen Euro
Nettoeinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen: bis zu 10 Millionen Euro
Durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: bis zu 50
Mittelständische Unternehmen Bilanzsumme: bis zu 25 Millionen Euro
Nettoeinnahmen aus Verkäufen und Dienstleistungen: bis zu 50 Millionen Euro
Durchschnittliche Zahl der während des Haushaltsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: bis zu 250

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen unsere besten Grüße ausrichten und stehen Ihnen für eventuelle Zweifel oder Klärungsanfragen gerne zur Verfügung.